Seit längerer Zeit versuchen die Pflegeverbände in NRW und die Krankenversicherungen zu einer Einigung bezgl. der Finanzierung der „neuen“ spezialisierten Versorgung chronischer und schwerheilender Wunden zu kommen. Mit dem kürzlich veröffentlichten Schiedsspruch zur spezialisierten Versorgung chronischer und schwerheilender Wunden liegt nun ein lang erwartetes Regelwerk zur strukturellen und vergütungsbezogenen Ausgestaltung dieses Versorgungsbereiches vor.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft spezialisierter Leistungserbringer „Wunde“ e. V. (BAG-Wunde) begrüßt grundsätzlich die Fortschritte bei der formalen Etablierung eines spezialisierten Versorgungssegments, muss jedoch mit Nachdruck feststellen: Der aktuelle Schiedsspruch reicht nicht aus, um die strukturellen und qualitativen Mängel in der ambulanten Wundversorgung wirksam zu beheben. .